COVID-19 PRÄVENSIONSKONZEPT SCHWEIGERFIT

COVID-19 PRÄVENSIONSKONZEPT SCHWEIGERFIT

Gültig ab Mi. 19.5.2021

1.)  Vor jedem Training werden die Verhaltensregeln durch den Trainer noch einmal erläutert, deren Einhaltung überwacht und bei Missachtung wird der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen.

2.)  Weiterhin gilt, dass Teilnehmer, die sich krank fühlen, nicht an Trainingseinheiten teilnehmen dürfen und der Sportstätte unbedingt fernzubleiben haben.

3.)  Die Teilnehmer sind aufgefordert schon in Sportkleidung zu erscheinen.

4.)  Alle Teilnehmer bringen ihre eigene Matte und Handtuch zum Training mit.

5.)  Vor und nach dem Training besteht Maskenpflicht. Diese kann abgenommen werden, wenn das Training beginnt. Während der Sportausübung ist die Maske nicht zu tragen.

6.)  Es gibt keinen körperlichen Kontakt zwischen den Teilnehmer (Handschlag, Umarmung, High Fives). Es muss immer ein Mindestabstand von mindestens 2 Meter zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden.

7.)  Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage, sind die Hände zu desinfizieren.Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Einweghandschuhe und FFP2 Masken für Personen, welche ihre vergessen haben, werden durch den Trainer bereitgestellt.

8.)  Trainingsgeräte die von Trainer während dem Training bereitgestellt werden, müssen nach jedem Verwenden desinfiziert werden.

9.)  Die Teilnehmer sind verpflichtet beim Betreten, dem Trainer einen Nachweis über Test Impfung oder Genesung vorzulegen.
Gültigkeit der Test: PCR 72h, Antigentest 48h (Teststraße), Selbsttests 24h im Datenverarbeitungssystem.Gültig der Impfung: ab dem 1. Stich max. 3 Monate, mit dem 2. Stich wird das auf weitere 6 Monate verlängert.
Gültigkeit des Nachweis: Als Nachweis gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung.

10.)Bei Erste-Hilfe-Leistung muss eine FFP2 Maske getragen werden, weil hier die Wahrung des 2m- Abstandes nicht möglich ist. (Ausnahme: Mund zu Mund Beatmung)

11.) Daten wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden datenschutzkonform durch den Trainer gesammelt, um bei einem Verdachtsfall sofort reagieren zu können.

12.)Die Teilnehmer müssen bei Auftreten der Symptome oder positiver Testung dem Trainer und die zuständige Behörde informieren.

Die hier verschriftlichen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 müssen verpflichtend für Trainer und Teilnehmer während des gesamten Aufenthalts am Veranstaltungsgelände eingehalten werden. Bei Missachtung wird die jeweilige Person von den Sporteinheiten ausgeschlossen.

Vielen Dank
Euer Coach Daniel Schweiger

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